Allgemeine Geschäftsbedingungen
ProVision Infra GmbH i.G.
Stand: Dezember 2025 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die durch „Schlüsselnotdienst Jannes Heino Baumann“ & "ProVision Infra GmbH" erbracht werden, insbesondere Türöffnungen, Fensteröffnungen, Fahrzeugöffnungen, Schlosswechsel, sonstige Montagearbeiten, Sicherheitsberatungen, Analysen, Einbruchschutzmaßnahmen sowie alle weiteren Tätigkeiten die durch dieses Unternehmen ausgeübt werden. Gleichermaßen gelten die Bedingungen für die Planung, Analyse, Projektierung, Empfehlungen, Umsetzungen, Montagen und Service- / Wartungsleistungen bei allen Auftraggebern. Darin enthalten sind die Themenbereiche elektronischer Schließanlagen, Zutrittskontrollsysteme, Softwarelösungen und Wartungs- / Serviceleistungen und "Access Management as a Service" Leistungen. Mit Erteilung eines jeden Auftrages, Anfragen, Kontaktaufnahmen oder anderweitigen KommunikationsMöglichkeiten erkennt der Kunde diese Bedingungen verbindlich und uneingeschränkt an. 
 2. Leistungen und Auftragserteilung Die Dienstleistungen erfolgen nach bestem Wissen und handwerklichem Standard. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald eine telefonische, mündlich. oder schriftliche Beauftragung erfolgt oder vor Ort eine mündl. / schriftliche Bestätigung bzw. die einfache Arbeits- / Beratungsaufnahme stattfindet. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die beauftragte Leistung – insbesondere das Öffnen von Türen, Fenstern, Fahrzeugen oder sonstigen Zugangsmöglichkeiten – zu veranlassen. Selbiges gilt für Beauftragungen von Planungen, Analysen, Projektierungen, Umsetzungen, Service- / Wartungsleistungen o.Ä. im Zuge elektronischer Schließanlagen, Zutrittskontrollen / -Lösungen oder Softwarelösungen. Sollte kein gültiger Eigentums- oder Berechtigungsnachweis vorgelegt werden können, erklärt der Auftraggeber rechtsverbindlich, dass er berechtigt ist, entsprechend zu handeln. (Schlüsseldienst: auch unter Anwendung gewaltsamer Öffnungsmethoden) Der Dienstleister übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung für etwaige rechtliche Folgen und den damit in Verbindung stehenden Konsequenzen. Weiter versichert der Auftraggeber im Besitz der notwendigen Befugnisse zu sein Aufträge, Arbeiten oder Dienstleistungen zu beauftragen oder zu bewilligen. Die Haftung des Unternehmens Schlüsselnotdienst Jannes Heino Baumann / ProVision Infra GmbH ist für diese Fälle ausgeschlossen. 
 3. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preisabsprache erfolgt telefonisch im Voraus und/oder wird im schriftlichen Auftrag vor Ort dokumentiert.
 Auch mündliche Vereinbarungen haben Ihre volle rechtsverbindliche Gültigkeit. (Schlüsseldienst: Die Bezahlung erfolgt unmittelbar vor Ort, entweder in bar, per EC Karte oder per PayPal) Die Zahlung auf Rechnung ist nach individueller Absprache möglich. Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Aufträge in den Bereichen der Zutrittskontrolle / Wartung / Service / Beratungen / Projektierungen finden i.d.R. über individuelle Konditionen und Vergütungen statt. 
 4. Widerruf, Rücktritt, Stornierung und Abbruch Ein kostenfreier Rücktritt oder eine kostenfreie Stornierung des Auftrags (jegliche Notdiensteinsätze) ist 10 Minuten nach telefonischer Auftragsübernahme und während der Anfahrt nicht mehr möglich. 
In diesem Fall sind Anfahrtskosten (Siehe: 12.Sonstiges) sowie eine Entschädigung für den Verdienstausfall in Höhe von 30 € zu entrichten. Der Dienstleister (Schlüsselnotdienst Inh. Jannes Heino Baumann / ProVision Infra GmbH) behält sich das Recht vor, den erteilten Auftrag zu jederzeit, ohne Angabe von Begründung, abzubrechen. Jegliche Rechtsansprüche, seitens des Auftraggebers, entfallen in gleichem Zuge, ab mündlicher Bekanntgabe des Abbruchs. Auf entstandene Schäden, die durch bereits begonnene Arbeiten verursacht wurden, besteht kein Reparaturanspruch. Willkürlich darf ein erteilter Auftrag NICHT durch den Dienstleister abgebrochen werden. Jegliche finanzielle Forderungen des Dienstleisters bleiben auch nach dem Abbruch bestehen und müssen über die bekannten Zahlungswege beglichen werden. Mit „Auftrag“ bezeichnet ist all das, was durch Schlüsselnotdienst Jannes Heino Baumann angeboten und individuell kommuniziert wird. 
 5. Haftung 5.1 Allgemeinbestimmung Der Dienstleister haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
Für alle anderen Schäden – insbesondere solche, die im Zuge einer Türöffnung oder aller anderen Arbeiten und Öffnungsverfahren (auch gewaltsam) entstehen oder infolge unrichtiger Angaben des Auftraggebers – wird keine Haftung übernommen.
 Eine Haftung für Folgeschäden, nicht erfolgreiche Öffnungsmethoden, Nutzungsausfall oder entstandene Zusatzkosten (z. B. Hotel, Handwerker, Mietausfall usw.) ist ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auf für alle anderen Aufträge, Arbeiten und Dienstleistungen. 5.2 Sicherheitskonzepte und Einruchschutz Der Dienstleister haftet für keinerlei Schäden die nach erfolgter Beratung, Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, Montagearbeiten für Einbruchschutz u. -prävention entstehen. Auch wird keine Haftung bei und für Einbrüche übernommen. Ausgenommen ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Dienstleisters. Der Haftungsausschluss gilt für Materielle, Physische sowie rechtliche und psychische Schädigung aller Personen, Materialien und Rechtsbelangen. 
 6. Eigentumsvorbehalt Alle eingebauten, bestellten und verkauften Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Für erbrachte Dienstleistungen sind zzgl. zum erbrachten Arbeitslohn Ausfall- und Entschädigungszahlungen zu leisten. Diese werden dezidiert im Einzelfall berechnet und sind bei Auftragserteilung über die Zustimmung der AGB durch den Auftraggeber zu zahlen und mit Annahme der AGB rechtlich bindend. 
 7. Bestellungen und Lieferungen 7.1 Zustandekommen des Vertrags Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestellung telefonisch / mündlich / schriftlich abgibt und diese von Schlüsselnotdienst Jannes Heino Baumann ausdrücklich angenommen oder durch Ausführung der Bestellung bestätigt wird. Die bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. 7.2 Lieferung und Leistungserbringung Die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse bzw. am vereinbarten Einsatzort. Liefer- und Ausführungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. 7.3 Lieferverzögerungen und Leistungshindernisse Bei Lieferverzögerungen oder Leistungshindernissen, die auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder andere von Schlüsselnotdienst Jannes Heino Baumann nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, verlängert sich die Frist angemessen. Wird die Leistung dadurch dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 7.4 Gefahrübergang Bei der Lieferung von Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Kunden oder an eine empfangsberechtigte Person über. Beim Versand erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an das Transportunternehmen. 7.5 Teillieferungen Schlüsselnotdienst Jannes Heino Baumann ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Für den Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Versandkosten. 8. Gewährleistung und Garantie 8.1 Gewährleistung
 Für alle von uns erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung gemäß §§ 634 ff. BGB. Der Kunde hat das Recht auf Nacherfüllung im Falle eines nachweislich mangelhaften Werks. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 8.2 Beginn und Dauer
 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung bzw. ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, sofern keine Abnahme erfolgt ist. 8.3 Haftungsausschluss bei unsachgemäßer Nutzung
 Für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen oder unsachgemäße Weiterverarbeitung durch den Kunden oder Dritte entstehen, übernehmen wir keine Haftung. 8.4 Garantie
 Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Soweit eine Garantie gewährt wird, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hiervon unberührt. 9 Projektplanung, Analysen, Beratung und Umsetzung / Montage 9.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Projektplanung, Analysen, Beratung, Umsetzung und Montage entsprechend der im Angebot oder Vertrag festgelegten Spezifikationen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. 9.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden können. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlenden oder unvollständigen Angaben resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 9.3 Beratung und Empfehlungen Empfehlungen und Beratung durch den Auftragnehmer erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie ersetzen jedoch nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Auftraggeber, insbesondere hinsichtlich rechtlicher, technischer oder wirtschaftlicher Aspekte. 9.4 Umsetzung und Montage Die Umsetzung und Montage erfolgt nach anerkannten Regeln der Technik. Termine für die Ausführung werden nach bestem Ermessen vereinbart, jedoch können unvorhersehbare Ereignisse oder behördliche Auflagen zu Terminverschiebungen führen, ohne dass der Auftragnehmer haftbar gemacht werden kann. 9.5 Abnahme 
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mit der Abnahme gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. 9.6 Haftung 
Eine Haftung des Auftragnehmers bei Planungs-, Analyse-, Montage-, Umsetzungs- und Beratungsleistungen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. 10. Datenschutz Die im Rahmen der Auftragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung und Dokumentation verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich oder auftragsspezifisch erforderlich. Siehe gesonderte Datenschutzerklärung. 
11. Gerichtsstand und Gültigkeit Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens in Niedersachsen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 12. Sonstiges Anfahrtskosten bei Auftragsstornierung: bis 20km - 25€; bis 40km - 45€; bis 80km - 75€ (die Preisangaben sind zzgl. der gesetzlichen MwSt.)
13. Service- / Wartungs- / Acass(Management) as a Service Verträge
Ihre Sicherheit ist unsere Vision.
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